Fachartikel · Stand: Oktober 2026 · keine Rechtsberatung
Kurz gesagt
Wer mit KI fotografiert, bearbeitet oder Bilder generiert, bewegt sich rechtlich auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Urheberrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und seit August 2026 auch Kennzeichnungspflichten in der EU. Die Schweiz hat bislang kein eigenes KI-Gesetz, doch bestehende Regeln greifen trotzdem. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Rechtsfragen, zeigt, was sie für den Alltag bedeuten, und nennt zu jedem Kapitel Software, bei der das Thema konkret wird. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Verträgen, Streitfällen oder grösseren Projekten gehört eine Fachperson ins Boot.
1. Worum es geht: drei Baustellen
Im Kern drehen sich die rechtlichen Fragen um drei Themen. Erstens: Wem gehört ein Bild, an dem KI mitgewirkt hat, und darf die KI mit fremden Werken trainiert werden? Zweitens: Was gilt, wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind oder Kundenfotos in Cloud-Dienste wandern? Drittens: Muss ich offenlegen, dass ein Bild künstlich erzeugt oder verändert wurde?
Dazu kommen Verträge und Plattformbedingungen, die oft mehr regeln als das Gesetz. Das Bild ist je nach Einsatzort ein anderes: Die Schweiz folgt anderen Regeln als die EU, und wer für EU-Kundschaft arbeitet, sollte beide im Blick behalten.
2. Urheberrecht: Wem gehört ein Bild mit KI-Anteil?
Die Lage. Laut dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) schützt das Urheberrecht in der Schweiz nur Inhalte, die ein Mensch geschaffen hat. Ein mit KI generierter Inhalt ist deshalb nicht automatisch geschützt. Ein Urteil dazu gibt es nach Angabe des IGE in der Schweiz bislang nicht. Für den Kern der Fotografie gilt aus allgemeinem Fachwissen: Fotografien sind in der Schweiz seit der Urheberrechtsrevision 2020 auch ohne individuellen Charakter geschützt. Dein Foto bleibt also geschützt, auch wenn du es mit KI-Werkzeugen entrauschst oder maskierst. Deutsche Gerichte haben nach Berichten ebenfalls festgehalten, dass der Einsatz von KI den Schutz menschlicher Werke nicht entfallen lässt. Das ist allerdings deutsche, nicht Schweizer Rechtsprechung.
Was das für dich heisst. Je mehr ein Bild aus einem Prompt entsteht und je weniger aus deiner eigenen Aufnahme, desto unsicherer wird der Schutz. Rein generierte Bilder könnten andere frei verwenden, ohne dass du dich auf das Urheberrecht berufen kannst. Wer Bilder verkauft, sollte deshalb den Entstehungsweg belegen können: RAW-Dateien, Ebenen, Versionen, Arbeitsschritte.
Die Einordnung. Bei Mischformen verläuft die Grenze fliessend, und niemand kann sie heute verlässlich ziehen. Wichtig ist der Unterschied zwischen restaurativen Eingriffen (Rauschen, Schärfe) und generativen, bei denen neue Bildinhalte entstehen. Je weiter ein Bild vom eigenen Foto abrückt, desto vorsichtiger solltest du bei Exklusivitätsversprechen an Kundschaft sein.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Adobe Lightroom Classic und Photoshop (Entrauschen und Masken als Eingriffe am eigenen Foto, Generative Fill, Expand und Remove als generative Eingriffe)
- Topaz Photo AI (Entrauschen, Schärfen, Hochskalieren, eher restaurativ)
- Adobe Firefly und Midjourney (Bildgenerierung, Nutzungsrechte laut Anbieterbedingungen)
3. Training und fremde Werke: Wer haftet für den Output?
Die Lage. KI-Modelle lernen aus riesigen Bildmengen, und das wirft Urheberrechtsfragen auf. Laut einer Rechtsprofessorin der Hochschule Luzern hat das Argument, Training berühre das Urheberrecht nicht, weil kein «Werkgenuss» stattfinde, unter geltendem Schweizer Recht einen schweren Stand. Der Dachverband economiesuisse weist darauf hin, dass für die Nutzung geschützter Werke als Trainingsmaterial grundsätzlich eine Lizenz nötig ist und dass auch der KI-Output Rechte Dritter verletzen kann. Kommt ein generiertes Bild einem bestehenden Werk zu nah, liegt die Verantwortung laut der Professorin bei den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform. Auf EU-Ebene hat das Parlament im März 2026 eine Entschliessung zu Urheberrecht und generativer KI angenommen, die die politische Richtung vorgibt.
Was das für dich heisst. Auch wenn ein Tool das Bild erzeugt, bist du als Veröffentlichende oder Veröffentlichender mitverantwortlich. Stil-Nachahmung bekannter Fotografen, erkennbare Motive oder Marken im Output sind Risikozonen. Prüfe generierte Bilder vor der Abgabe, vor allem bei kommerzieller Nutzung.
Die Einordnung. Anbieter reagieren unterschiedlich. Adobe gibt an, seine generativen Modelle mit lizenzierten Inhalten und gemeinfreiem Material zu trainieren. Wie belastbar solche Angaben im Streitfall sind, lässt sich von aussen kaum beurteilen. Für andere Anbieter lohnt der Blick in deren Angaben zu Trainingsdaten.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Adobe Firefly, Photoshop (Generative Fill und Expand) und Lightroom (Generative Remove)
- Midjourney und weitere Bildgeneratoren (Trainingsdaten und Lizenzbedingungen je Anbieter prüfen)
- Luminar Neo (generative Werkzeuge)
4. Kennzeichnung: Was die EU seit August 2026 verlangt
Die Lage. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Anbieter generativer KI-Systeme müssen erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos, Audios und Texte maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Betreiber, die Deepfakes erzeugen, müssen deren KI-Ursprung offenlegen. Als Deepfake gelten KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Videos und Audios, die existierende Personen, Orte oder Ereignisse so zeigen, dass sie fälschlich als echt wahrgenommen werden könnten. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Inhalt gibt es nicht. Rein ästhetische Anpassungen wie Farbkorrekturen oder das Entfernen kleiner Bildfehler müssen laut Berichten nicht gekennzeichnet werden. Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für die maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter wird laut Berichten eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 genannt, die je nach Fall unterschiedlich ausfällt. Prüfe den aktuellen Stand.
Was das für dich heisst. Für die Retusche im Alltag ändert sich meist wenig. Heikel wird es, wenn du realistisch wirkende Szenen, Personen oder Ereignisse erzeugst oder stark verändernd eingreifst und das Bild öffentlich verwendest. Privatpersonen sind nur in seltenen Fällen betroffen, wer mit KI-Postings Geld verdient, eher. Eine Schweizer Fotografin oder ein Schweizer Fotograf ist je nach Einsatz und Kundschaft in der EU betroffen. Ob und wie die Regeln im Einzelfall auf dich zutreffen, klärst du am besten mit einer Fachperson.
Die Einordnung. In der Schweiz gibt es keine entsprechende gesetzliche Pflicht. Aus ethischer Sicht empfehlen Fachleute dennoch, KI-generierte Bilder zu kennzeichnen, damit Realität und Fiktion unterscheidbar bleiben. Wer es einheitlich handhabt, fährt am sichersten.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Adobe Photoshop und Lightroom (unterstützen aus allgemeinem Fachwissen Content Credentials, also Herkunfts- und Bearbeitungsangaben nach dem Branchenstandard C2PA, je nach Version)
- Adobe Firefly (Kennzeichnung generierter Bilder)
- Kameras einzelner Hersteller mit C2PA-Unterstützung, je nach Modell

Landschaft ist echt, aber der Rega Helikopter ist mit KI gerneriert.
5. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Gesichter, Kundenfotos, Cloud
Die Lage. In der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat betont, dass Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen Zweck, Funktionsweise und Datenquellen ihrer Datenbearbeitungen transparent machen müssen. In bestimmten Fällen verlangt das Gesetz zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Fotos mit erkennbaren Personen sind Personendaten. Aus allgemeinem Fachwissen kommen das Recht am eigenen Bild und der Persönlichkeitsschutz nach dem Zivilgesetzbuch dazu: Wer Personen abbildet und veröffentlicht, braucht in der Regel eine Einwilligung.
Was das für dich heisst. Lädst du Kundenfotos in einen Cloud-Dienst, gibst du Personendaten an einen Dritten weiter. Du musst wissen, wo und wie die Bilder verarbeitet werden, und das vertraglich und gegenüber den Betroffenen abdecken. Model-Releases und Auftragsverträge sollten KI-Verarbeitung ausdrücklich nennen. Besondere Sorgfalt braucht es bei Kindern, Gesichtserkennung und Aufnahmen aus sensiblen Situationen.
Die Einordnung. Der Unterschied zwischen lokaler und Cloud-Verarbeitung ist rechtlich und praktisch gross. Lokale Lösungen halten die Bilder auf deinem Rechner, Cloud-Lösungen brauchen einen genauen Blick in Datenschutzerklärung, Speicherort und Auftragsverarbeitung.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Aftershoot (Culling und Bearbeitung mit lokaler Verarbeitung auf dem eigenen Rechner)
- Imagen (nutzt Cloud-Verarbeitung, Datenschutzbedingungen prüfen)
- Adobe Lightroom Classic (generative Funktionen benötigen häufig eine Internetverbindung, weil in der Cloud gerechnet wird)
- Evoto AI (Porträtretusche, Verarbeitungsort und Bedingungen beim Anbieter prüfen)
6. Verträge, AGB und Plattformbedingungen: Das Kleingedruckte zählt
Die Lage. Das Schweizer KMU-Portal rät Unternehmen, die Nutzungsbedingungen generativer KI-Plattformen zu lesen, weil sie die Verwendung der erzeugten Inhalte einschränken können. Nach den aktuellen Regeln von Midjourney gehören die Bilder beispielsweise der Person oder Firma, die sie erstellt. Die Nutzung kann aber eingeschränkt sein, wenn das generierte Bild aus der Umwandlung eines bestehenden Bildes hervorgeht.
Was das für dich heisst. Dein Kundenvertrag sollte klären, ob und wie du KI einsetzt, wer welche Nutzungsrechte erhält, wer bei Rechtsverletzungen durch generierte Inhalte haftet und ob Exklusivität zugesichert wird. Bei generierten Bildern kannst du Exklusivität nur eingeschränkt versprechen, weil der urheberrechtliche Schutz unsicher ist. Bewahre die Bedingungen der Tools in der Version auf, die zum Zeitpunkt der Arbeit galt.
Die Einordnung. Der Bundesrat hat Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI für die Bundesverwaltung veröffentlicht, die laut IGE auch als Orientierung für Unternehmen dienen können. Verbindliche Richtlinien für die Privatwirtschaft gibt es nicht.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Midjourney (Nutzungsrechte und Einschränkungen laut Plattformbedingungen)
- Adobe Firefly und Photoshop (Nutzungsbedingungen des Abos und der generativen Funktionen)
- Imagen und Aftershoot (Verträge zur Datenverarbeitung bei Kundendaten)
7. Reportage, Dokumentation, Wettbewerbe: Hier gelten strengere Spielregeln
Die Lage. Je stärker ein Bild als Abbild einer Wirklichkeit auftritt, desto strenger sind die Erwartungen. Für Reportage, Dokumentarfotografie und journalistische Arbeit setzen Redaktionen, Verlage und Wettbewerbe eigene Regeln, die oft restriktiver sind als das Gesetz. Das ist allgemeines Fachwissen und variiert stark nach Auftraggeber.
Was das für dich heisst. Kläre vor dem Auftrag oder der Einreichung schriftlich, welche Eingriffe erlaubt sind. Generatives Entfernen oder Hinzufügen von Bildinhalten ist in vielen dieser Bereiche ein Ausschlussgrund, Entrauschen und Standardkorrekturen dagegen meist unproblematisch.
Die Einordnung. Hier zählt Vertrauen mehr als Technik. Dokumentierte Arbeitsschritte, Originaldateien und Content Credentials helfen, Glaubwürdigkeit zu belegen, wenn ein Bild angezweifelt wird.
Mögliche Software, bei der das Thema greift:
- Adobe Lightroom Classic (Standardkorrekturen und KI-Masken, generative Funktionen für diesen Einsatz meist meiden)
- Photoshop (Content Credentials, je nach Version)
- Capture One (KI-Masken)
8. Wie es weitergeht: Schweiz und EU in Bewegung
Die Lage. Die Schweiz hat bis heute kein Gesetz, das den Umgang mit KI ausdrücklich regelt. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu übernehmen, und das Justizdepartement beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Sie soll Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht regeln. Dazu setzt der Bundesrat auf sektorspezifische Anpassungen. Die EU baut ihre Regeln schrittweise aus, und Urheberrecht und generative KI stehen dort politisch weiter oben auf der Agenda.
Was das für dich heisst. Plane mit Veränderungen, besonders bei Transparenzpflichten und Datenschutz. Wer heute sauber dokumentiert und offen kennzeichnet, ist auf die meisten künftigen Regeln gut vorbereitet. Ob die Vernehmlassungsvorlage inzwischen vorliegt, solltest du auf den Seiten des Bundesamts für Justiz prüfen.
Die Einordnung. Die Rechtslage bewegt sich schneller als die Software. Funktionen, die heute unproblematisch sind, können morgen Auflagen haben. Behandle diesen Artikel als Momentaufnahme.
9. Checkliste für die Praxis
- Ursprung festhalten. Bewahre RAW-Dateien, Ebenen und Versionen auf, damit du den menschlichen Anteil belegen kannst.
- Eingriffe einordnen. Trenne für dich restaurative Eingriffe (Rauschen, Schärfe, Farbe) von generativen (Inhalte hinzufügen oder ersetzen).
- Output prüfen. Kontrolliere generierte Bilder auf Ähnlichkeit mit bestehenden Werken, Marken und erkennbaren Personen.
- Kennzeichnen. Kennzeichne generierte oder stark manipulierte, realistisch wirkende Bilder, besonders bei Veröffentlichung für EU-Publikum.
- Datenschutz klären. Wisse, welche Tools Kundenfotos in die Cloud schicken, und decke das in Vertrag und Einwilligung ab.
- Verträge anpassen. Nenne KI-Einsatz, Nutzungsrechte, Haftung und Exklusivität ausdrücklich.
- Bedingungen sichern. Speichere die Nutzungsbedingungen deiner Tools zum Zeitpunkt der Arbeit.
- Auftraggeber fragen. Hole bei Reportage, Journalismus und Wettbewerben die Regeln vor dem Einsatz generativer Funktionen ein.
10. Fazit
Rechtlich ist KI in der Fotografie vor allem eine Frage der Sorgfalt. Das Urheberrecht schützt weiterhin menschliche Werke, aber der Schutz rein generierter Bilder ist unsicher. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gelten auch, wenn ein Algorithmus das Bild verarbeitet. Und die EU hat die Transparenz seit August 2026 verbindlich gemacht, während die Schweiz noch auf ihre eigene Regelung zugeht. Wer Eingriffe dokumentiert, offen kennzeichnet und Verträge sauber aufsetzt, ist für die meisten Szenarien gut gerüstet.
Hinweise zu Quellen und Aussagekraft
Dieser Text ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er beruht auf Suchergebnissen vom Oktober 2026, unter anderem KMU-Portal des Bundes (Interview mit dem IGE), economiesuisse FAQ zur KI, Netzwoche zur Rechtslage in der Schweiz, Netzwoche zum Datenschutzgesetz und KI, Bundesamt für Justiz zur KI-Regulierung, Heuking-Fachbeitrag zu KI und Urheberrecht sowie mehreren Beiträgen zu Artikel 50 des AI Act (unter anderem t3n und it-daily). Ich habe diese Seiten über Suchauszüge ausgewertet und nicht alle vollständig geprüft. Mehrere Quellen sind Fachblogs und Anbieter-Beiträge. Aussagen zu Fristen, Ausnahmen und Bussgeldern solltest du anhand des Gesetzestextes oder einer Fachperson prüfen. Die Angaben zu Fotografien als geschützte Werke ohne individuellen Charakter, zum Recht am eigenen Bild, zu Content Credentials und zu Anforderungen von Redaktionen und Wettbewerben stammen aus allgemeinem Fachwissen und nicht aus den genannten Quellen. Produktnamen und Funktionen können sich ändern.
Gerichtsurteile welche gewisse Konsequenzen aufzeigen
Für Fotografinnen und Fotografen am wichtigsten: Kneschke gegen LAION
- Der Fotograf Robert Kneschke klagte gegen den Verein LAION, der ein Bild von ihm in einen KI-Trainingsdatensatz aufgenommen hatte. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab.
- Die Berufung blieb erfolglos: Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte das Urteil am 10. Dezember 2025. Das Gericht räumte laut Berichten ein, dass LAION das Foto ohne Zustimmung oder Lizenz vervielfältigt hatte, sah die Nutzung aber durch die Ausnahme für wissenschaftliche Forschung gedeckt.
- Der Fall liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof. Dort fand Anfang September 2026 eine mündliche Verhandlung statt, und das höchste deutsche Zivilgericht könnte die Sache dem EuGH vorlegen. Wie es ausging, konnte ich nicht klären. Das solltest du aktuell nachprüfen.
GEMA gegen OpenAI (Landgericht München I)
- Das Gericht gab der GEMA weitgehend recht und sah beim Training und Betrieb von ChatGPT Verwertungsrechte an neun deutschen Liedtexten verletzt. Das Urteil ist laut Bericht nicht rechtskräftig.
- Der Fall betrifft Songtexte, nicht Fotos. Er ist aber relevant, weil das Gericht OpenAI selbst für den Output verantwortlich machte und nicht die Nutzer, die den Prompt eingaben. Das widerspricht der Aussage, dass bei zu naher Anlehnung an bestehende Werke die Nutzer haften, wie ich es in Kapitel 3 des Rechtsartikels übernommen habe. Beide Sichtweisen sind unterschiedlich begründet, und die Rechtslage ist offen.